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Das musst Du über Freigänger in Deutschland wissen!

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Katzen sind seit vielen Jahren die beliebtesten Haustiere in Deutschland. Damit einhergehend steigt auch die Population von Straßenkatzen rapide an mit katastrophalen Folgen. Doch die Katzenschutzverordnung (KatSchutzV) auf Grundlage des § 13b des Tierschutzgesetzes gibt Hoffnung und immer mehr Bundesländer ziehen mit.



Katzenschutzverordnung auf Grundlage des § 13b Tierschutzgesetz
Ein bedeutender Schritt für den Katzenschutz in Deutschland

Warum gibt es die Katzenschutzverordnung?


In Deutschland gibt es ungefähr 2 Millionen Straßenkatzen und hinzu kommt eine riesige Dunkelziffer von Freigängern. Allein in Berlin sind es nach Schätzungen der Tierschützer etwa 10.000 Streunerkatzen.

Sinn und Zweck der Verordnung ist es, erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden, die bei frei lebenden Katzen verursacht werden, zu verringern. Damit gemeint sind zum Beispiel:

  • Durch Revierkämpfe und unglückliche Begegnungen verursachte Verletzungen der Katzen selbst oder anderer Tiere.

  • Die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten und Parasiten, welche nicht nur für Tiere, sondern auch für den Menschen gefährlich sind.

  • Verkehrsunfälle

  • Nahrungsknappheit

Ein weiteres Ziel der Verordnungen ist, eine unkontrollierte Vermehrung von Freigänger- und Streunerkatzen zu vermeiden und damit langfristig die Zahl der Streuner zu verkleinern. Eine unkastrierte Katze hat im Jahr durchschnittlich zwei Würfe mit jeweils 3-6 oder sogar mehr Kitten. Diese Kätzchen sind wiederum schon mit ein paar Monaten fortpflanzungsfähig, deswegen ist es so wichtig, den Populationsanstieg kontrolliert einzuschränken.


 

Was umfasst diese Verordnung?


In Gebieten, wo die Verordnung gilt, müssen die Halter von frei laufenden, fortpflanzungsfähigen Katzen und Katern ihre Tiere

  1. auf eigene Kosten mittels Mikrochip kennzeichnen und

  2. durch Kastration unfruchtbar machen lassen.

  3. Zudem muss das Tier bei einer von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) anerkannten Registerstelle registriert werden.

Die von der SenUMVK anerkannten Registerstellen sind:

(Hinweis: Über die Links verlässt Du die Seite von Alice and The Cats. Werbung ist hiermit nicht verbunden; für sämtliche externen Inhalte wird keine Haftung übernommen.)


 

Wer ist betroffen?


Die Verordnung gilt grundsätzlich für Freigänger, reine Wohnungskatzen sind von der Regelung nicht betroffen.


Zuständigkeitsverordnungen auf Basis § 13b Tierschutzgesetz existieren mittlerweile in folgenden Bundesländern (wobei es Abweichungen je nach Stadt oder Gemeinde geben kann):


· Baden-Württemberg

· Bayern

· Brandenburg

· Bremen

· Hessen

· Mecklenburg-Vorpommern

· Niedersachsen

· Nordrhein-Westfalen

· Rheinland-Pfalz

· Saarland

· Sachsen

· Sachsen-Anhalt

· Schleswig-Holstein

· Thüringen


Ab dem 08.06.2022 ist die Katzenschutzverordnung auch im Bundesland Berlin in Kraft getreten.


 

Was sind die Konsequenzen?


Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Gegenüber nicht registrierten Katzen dürfen die Fundbehörden oder dazu ermächtigte Dritte (zum Beispiel Tierschutzvereine) die Kennzeichnung und Registrierung vornehmen lassen. Die Halter oder Eigentümer sind insoweit zur Duldung verpflichtet. Alle anfallenden Kosten für Unterbringung und Kastration der Katze kann Dir dann in Rechnung gestellt werden.


 

Was kann ich tun, um zu helfen?


Grundsätzlich empfehle ich jedem die unbeaufsichtigten Freigänge von seinen Haustieren zu unterbinden und stattdessen zu Alternativen, wie gemeinsame Spaziergänge mit Leine, gesicherter Auslauf im Garten, auf dem Balkon oder im Catio in Betracht zu ziehen.


Solltest Du jedoch auf den Freilauf Deines Lieblings bestehen, dann hilft die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung schon sehr, selbst, wenn die KatSchutzV nicht auf Dein Wohngebiet zutrifft.


Tierschutzvereine und Tierheime haben zusätzlich oft auch Aktionen, die einen unkontrollierten Populationsanstieg verhindern sollen. Informationen hierzu findest Du direkt bei den Tierheimen und Organisationen in Deiner Nähe, und auf der Internetseite vom Deutschen Tierschutzbund.


Ein Beispiel ist die Aktion #KatzenHelfen, die seit Frühjahr 2021 auf das Leiden der Straßenkatzen aufmerksam machen will. Hier kannst Du Dir kostenlos einen Aufkleber zusenden lassen, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. .





Großes Dankeschön geht raus an Lisa B., die sich das Thema von mir gewünscht hat!


 

Quellen (Zugriff am 16.06.2022):

Betreffende Gesetze:

TierSchG:

§ 13b



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